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Aber bezieht sich eine Wochenmarktsatzung nicht per Defintion schon auf festgesetzte Wochenmärkte?
Auf welcher Grundlage wird sonst deutlich, auf welche "Märkte" eine Wochenmarktsatzung anzuwenden ist.... bspw. von der Art her als Wochenmärkte aufgestellte Märkte, die nicht festgesetzt sind, sondern als Sondernutzung laufen
Gepostet am 11.04.2018 um 10:15 von:
Benutzer: Tscheinert
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