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Wäre ich Betriebsprüfer, würde ich alle Geräte nach dem 18.11.2018 welche über keine gesicherte
Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur) verfügen, also alle sg. Lightgeräte, mit einem Sicherheitszuschlag versehen.



Gepostet am 10.04.2018 um 16:27 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
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