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» Entscheidung Spezialmarkt vs. Ausstellung in kleinen Kommunen «

[quote][i]Original von J. Simon[/i]

Wenn keine Dienstleister dabei sind, kann keine Ausstellung festgesetzt werden, dann bleibt nur der Jahrmarkt.

VG J.Simon[/quote]

 Moin  

Vielen Dank für die Antwort  smile  

Den zitierten Satz verstehe ich nicht richtig. Was muss ich in dem Zusammenhang unter Dienstleistern verstehen? Es müssen also zwingend Stände "anwesend" sein, für die nicht der Verkauf von Waren im Mittelpunkt steht sondern das Anbietern bzw. werben von Dienstleistungen?

VG!

[quote][i]Original von KremserT[/i]

Wer mit dem Finger auf ne Birne zeigt und schon seit Jahren "Apfel" ruft, liegt trotzdem falsch.[/quote]

Hehe, so ist es hier wohl tatsächlich der Fall  Applaus  



Gepostet am 10.04.2018 um 09:57 von:
Benutzer: Piano_
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109628#post109628


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