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» Entscheidung Spezialmarkt vs. Ausstellung in kleinen Kommunen «

Hallo Piano,

von arrogant auftretenden Marktveranstaltern kann ich dir ein Liedchen singen.

Bei deinem Fall kommt aufgrund der aufgezählten Warengattungen die Festsetzung eines Spezialmarktes aus meiner Sicht schon mal nicht Frage, da ein "spezielles" Warensortiment auch nicht im entferntesten am Horizont zu erkennen ist.

Hinsichtlich der Festsetzung einer Ausstellung, auf der Waren und Dienstleistungen vetrieben und beworben werden, ist darauf zu achten, dass mindestens zwei Aussteller der gleichen Waren- oder Dienstleistungsgruppen da sind, um den Begriff des sogenannten "repräsentativen Angebots " zu erfüllen,

Ausgenommen Dienstleistungen und Waren nach Schaustellerart. Die können immer dabei sein.

Wenn keine Dienstleister dabei sind, kann keine Ausstellung festgesetzt werden, dann bleibt nur der Jahrmarkt.

VG J.Simon



Gepostet am 10.04.2018 um 08:34 von:
Benutzer: J. Simon
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