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Hallo aus Bad Fallingbostel,

eine reine Namensänderung einer juristischen Person unter Beibehaltung der HRB-Nr. ist nicht anzeigepflichtig.

Das mit der Beibehaltung der HRB-Nr. gilt übrigens nur für juristische Personen. Bei Personengesellschaften (GbR, KG usw) ist das unerheblich.

Regina Runge



Gepostet am 10.04.2018 um 08:05 von:
Benutzer: Runge
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