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 Moin    Moin   Freunde der Nacht (oder des späten Nachmittags  großes Grinsen  )

Aktuell hänge ich daran fest, einen Markt festzusetzen. Da ich noch recht frisch im Gewerbewesen bin und das meine erste Festsetzung wird, ist das teilweise natürlich noch ein recht schwieriges Thema. Problem ist die Sache für mich vor allem, da die letzten Jahre die Veranstaltung mehr oder weniger einfach durchgewunken wurde, da ein SB für Gewerbe hier in der Kommune gefehlt hat und ich dadurch keinen wirklich Bezugspunkt innerhalb der "Historie" der Veranstaltung habe und viele Sachen schlicht einfach nicht beachtet wurden (Sonn- und Feiertagsgesetz wurde ignoriert, Art des Marktes wurde ignoriert, einzureichende Unterlagen wie öffentliche Ausschreibung wurde ignoriert - die Festsetzung ist im Endeffekt so erfolgt wie der Veranstalter es wollte und ich habe jetzt den Salat..)

Am meisten hänge ich noch an der Art des Marktes.

Der Veranstalter selbst hat die Festsetzung für einen Spezialmarkt beantragt. Es handelt sich dabei um eine Haus- und Gartenmesse mit Hauptaugenmerk auf dem direkten Verkauf, weniger der Absatzförderung (so wie ich es mitbekommen habe). Jetzt sind jedoch verschiedene Anbieter im Ausstellerverzeichnis die Klamotten, Gürtel, Schleifsteine für Messer, Sparschäler, Damenhandtaschen und und und verkaufen - für mich ist da der spezialisierte Bereich einfach nicht erkennbar. Mir erscheint es, als wolle sich einfach ein wirtschaftlicher Vorteil durch Eintrittsgeld erhofft werden, indem man einen Jahrmarkt als Spezialmarkt deklariert (werden Einige hier sicherlich kennen).

Die einfachste Lösung wäre natürlich die Festsetzung als Jahrmarkt. Da der VA jedoch Eintrittsgeld verlangen will und dies auch die letzten 10 Jahre gemacht hat, werde ich vermutlich geteert und gefedert aus dem Dorf gejagt, wenn ich jetzt mit Jahrmarkt ankomme    

Meine nächste Idee, quasi als Kompromiss, war ihm den Vorschlag zu bringen, die Veranstaltung als Ausstellung nach § 65 GewO festzusetzen.
Vielzahl von Anbietern - bei einer 5000 Seelen Kommune ca. 55+ Anbieter - Passt m.M.n
Einer oder mehrere Wirtschaftszweige - Passt

Knackpunkt: Repräsentatives Angebot. Im Seminar habe ich das auf die Art gelernt: Mache ich eine Ausstellung mit Kfzs als Kernpunkt, kann ich nicht Opel, Ford, BMW und Suzuki einladen aber Mercedes, VW und Seat nicht. Wie viel ist da dran? Wann kann ein Angebot wirklich als repräsentativ bezeichnet werden? Reicht es bei einer eher kleinen Veranstaltung aus, wenn mehrere Kategorien zumindest durch mehr als einen Aussteller vertreten sind (es verkaufen 3 Stände Damenhandtaschen z.B.) oder gehört da doch mehr dazu?

Ich hoffe, es kann etwas Klarheit für mich in die Sache gebracht werden. Wenn schlussendlich nur der Jahrmarkt übrig bleibt, bleibt eben nur der übrig. Dann muss ich mir eben eine gute Argumentationsgrundlage zurechtlegen.    

 Danke  



Gepostet am 09.04.2018 um 17:40 von:
Benutzer: Piano_
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