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» Progamer - Gewerbe nach GewO? «

 Moin  
Mhhh, also nach Definition des EStG heißt es ja, freiberufliche Tätigkeiten sind "selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit(en)".

Es ist natürlich jetzt die Frage, ob man Progaming als künstlerische Tätigkeit sieht. Meiner Meinung nach eher nicht.

Für mich stellt sich gerade eher die Frage nach der Gewinnerzielung. Spielt der Spieler tatsächlich, um Geld zu verdienen, oder werden die Einnahmen durch Spenden der Zuschauer oder Sponsoren gemacht. Ist ein wenig knifflig.

In der Quintessenz bleibt das aber für mich ein Gewerbe: Gewinnerzielungsabsicht, Fortsetzungsabsicht, rechtliche erlaubte Tätigkeit. Würde für mich ausreichen    



Gepostet am 04.04.2018 um 10:20 von:
Benutzer: Piano_
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