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» Progamer - Gewerbe nach GewO? «

Moin aus Kirchhain!

Frage:

Fällt ein sog. "Progamer", also ein Professioneller Videospieler, unter die Bestimmungen der GewO und ist somit auch anzeigepflichtig gemäß § 14 GewO?

Beim FA ist dieser bereits zur Gewerbesteuer veranlagt, was ja nicht gleichzeitig heißen muss, dass er auch unter die GewO fällt.

Aufgrund der allgemeinen Definitionen tendiere ich hier in Richtung freier Beruf.

Wie wird das hier gesehen?

Vielen Dank!


Grüße



Gepostet am 03.04.2018 um 14:54 von:
Benutzer: Kirchhainer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109551#post109551


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