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» SPD will strengere Regeln für Wettbüros «

Das Geschäft mit Sportwetten boomt. Laut Innenministerium werden auch in Baden-Württemberg „in zahlenmäßig großem Umfang Wettvermittlungsstellen ohne Erlaubnis betrieben“. Der Staat kann dagegen kaum vorgehen. Die SPD im Landtag will den Wildwuchs nun begrenzen. Ihr konkreter Vorschlag: Die Wettbüros sollen Abstand halten zu Schulen und Kindergärten.

Die Regulierung des Glücksspiels liegt in der Hand der Länder. Nachdem der Europäische Gerichtshof das staatliche Monopol bei Sportwetten 2010 gekippt hatte, strebten die Länder eine gemeinsame, bundesweit einheitliche Regelung an. 20 Anbieter sollten eine Konzession bekommen. 40 Wettvermittler hatten die Kriterien erfüllt. Ein Glücksspielkollegium mit Vertretern aller 16 Bundesländer wählte 20 Anbieter aus. Dagegen klagten aber einige derer, die nicht zum Zug gekommen waren. Sie bekamen vor Gericht recht. Nun müssen die Bundesländer nacharbeiten, sind aber noch zu keinem Ergebnis gekommen.

In Weingarten gibt es kaum noch Möglichkeiten, neue Spielhallen anzusiedeln. Momentan stehen aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen nur drei Bereiche zur Verfügung.
Daher bewegen sich Wettbüros derzeit in einer rechtlichen Grauzone. „Viele bemühen sich um Legalität und würden gerne Genehmigungsanträge stellen“, sagt Alexander Ellinghaus von Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Behörde ist landesweit für die Überwachung des Wettgeschäfts zuständig. Laut Ellinghaus gibt es landesweit 771 Wettbüros. Ihre Zahl ist in den vergangenen zwei Jahren um mehr als 100 gestiegen. Die Politik würde die Zahl gerne regulieren und verbindliche Standards festschreiben. Dazu müssten sich die Bundesländer aber zunächst auf einheitliche Vorgaben einigen. Solange können Wettbüros auch nicht geschlossen werden – es sei denn, sie verstoßen gegen Gesetze wie den Jugendschutz.

„Eine Regelung, die sattelfest ist“

Das bestätigt auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) auf eine Anfrage von Weirauch. Gerhard Mauch vom baden-württembergischen Städtetag, weiß, warum, sich die Bundesländer so schwer tut: „Man will eine Regelung, die sattelfest ist.“ Das aber sei schwierig, denn Klagen der Betreiber seien programmiert. Das zeige das Beispiel der Spielhallen.

Bei diesen hat das Land Ernst gemacht. Seit Juli 2017 gelten schärfere Regeln. So müssen Spielhallen etwa 500 Meter Abstand zueinander haben – und ebenfalls 500 Meter zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Darunter fallen Schulen und Kindergärten ebenso wie etwa Jugendzentren. Eine solche Regelung fordert der SPD-Abgeordnete Weirauch nun auch für Wettbüros – zumal Strobl erklärt, dass vorgeschriebene Abstände zu Jugendeinrichtungen denkbar seien. „Ich nehme Herrn Strobl beim Wort“, sagt Weirauch. „Wir müssen das Abstandsgebot zu Jugendeinrichtungen hinbekommen. Dadurch könnte man den Wildwuchs ein bisschen eingrenzen und unsere Kinder und Jugendlichen besser schützen.“

Bopfingen wäre ein kleines Las Vegas – wenn all die Anträge auf neue Spielcasinos, Glücksspielhallen und Wettbüros durchgingen, die Interessenten in jüngster Zeit vorgelegt haben.

Städtetags-Referent Gerhard Mauch unterstützt den Vorstoß. „Der Zusammenhang mit dem Jugendschutz ist bei Wettbüros nicht anders als bei Spielhallen“, sagt er. Dieter Bäuerle vom Ordnungsamt der Stadt Herrenberg geht einen Schritt weiter:

„Sportwetten sind unter Jugendlichen ein großes Thema. Mit Fußballwissen kann man sich profilieren.“
Aus Gesprächen mit Jugendsozialarbeitern wisse er, dass Jugendliche weniger Vorbehalte hätten, in Wettbüros zu gehen als in Spielhallen.

Deshalb unterstützt auch Bäuerle den Vorstoß der Landtags-SPD. „Was wir uns wünschen ist alles, was mehr Klarheit schafft. Wir sind für alles dankbar.“ Der bisherige Zustand sei unbefriedigend. „Wir müssen Wettbüros zulassen, obwohl sie keine Konzession haben“, sagt er. Die Überwachung sei schwierig bis unmöglich. In seiner 31 000-Einwohner-Stadt gebe es derzeit vier Spielhallen und zwei Wettbüros, alle in der Innenstadt. Keine der sechs Einrichtung halte die Abstandsregelungen ein. Alle Betreiber hätten angekündigt, sich juristisch gegen Schließungen wehren zu wollen – oder tun dies bereits. Derweil könnten sie ihre Einrichtungen weiter betreiben. „Es gibt zu viele Unklarheiten“, sagt Bäuerle und wünscht sich eine klare rechtliche Handhabe.

Die muss bis Mitte 2019 kommen, erklärt Ellinghaus vom Regierungspräsidium Karlsruhe. Dann enden die derzeitigen Regelungen zum Glücksspiel. Falls die Länder sich nicht auf eine gemeinsame neue Regelung einigen können, tritt wieder das alte Glücksspielmonopol des Staates in Kraft – doch das hat der Europäische Gerichtshof für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Bliebe nur eine Alternative, falls sich die Länder nicht einigen: Baden-Württemberg müsste eigene gesetzliche Regeln definieren.

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Gepostet am 28.03.2018 um 09:23 von:
Benutzer: schindel
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