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» Medizinischer Fitnesstrainer - Gewerbeanmeldung oder Heilhilfsberuf? «

Hallo  smile  

Sehe ich auch so.

Die Heil- und Heilhilfsberufe sind ja insb. dadurch gekennzeichnet, dass sie spezialgesetzlich geregelt sind (z.B. Heilpraktiker > Heilpraktikergesetz, med. Fußpflege > Podologengesetz usw.).

Solange der med. Fitnesstrainer (was ich im Übrigen zum ersten Mal höre) nicht spezialgesetzlich geregelt ist, ist er ein Gewerbe, vgl. auch Landmann/Rohmer Rn. 64 zu § 6 GewO.

Auch ist er kein freier Beruf i.S.d GewO, da keine höhere Dienstleistung höherer Art (nach Google zu urteilen aber wahrscheinlich steuerrechtlich freiberuflich).



Gepostet am 27.03.2018 um 13:53 von:
Benutzer: Roesje
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