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Hallo aus Bad Fallingbostel,

die "Abgabe einer Erklärung, dass...") ist m.E. aber keine vertrertbare Handlung, so dass das Zwangsmittel der Ersatzvornahme hierfür ausgeschlossen ist. Auch der unmittelbare Zwang, der eigentlich bei "nicht vertretbaren Handlungen" zum Zuge kommt, dürfte hier nicht möglich sein, so dass letztendlich nur das Zwangsgeld bleiben dürfte.

Regina Runge



Gepostet am 27.03.2018 um 11:08 von:
Benutzer: Runge
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