Forum-Gewerberecht
» Ersatzvornahme bei Gewerbeanmeldung? «
Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
ein ganz klein wenig muss ich dem Kollegen Mischner widersprechen: In meiner Aufforderung mit Fristsetzung samt Androhung der Ersatzvornahme schreibe ich ja Dinge wie: [I]...haben wir festgestellt, dass zum 01.01.2016 ein Gewerbe begonnen wurde. Wir fordern Sie daher zu einer Gewerbeanmeldung auf, in der Sie erklären, dass Sie ab dem 01.01.2016...[/I].
Dadurch gebe ich ja genau die Dinge und Aspekte vor, die ich selbst dann im nächsten Schritt als Ersatzvornahme durchführe.
Für die Androhung kassiere ich dann immer um die 35 €, für die Vornahme selbst dann so 175 €. Das gibt die Gebührenordnung von Rheinland-Pfalz so her.
Gepostet am 27.03.2018 um 10:53 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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