Forum-Gewerberecht
» Geheimsache Geschäftsführer «
Hallo,
das Formblatt GewA 1 enthält folgenden Hinweis:
"Angaben zum Betriebsinhaber: Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 und Feld Nr. 30 und 31 der gesetzliche Vertreter anzugeben ([B]bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet[/B]). Die Angaben für weitere gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind ggf. auf Beiblättern zu ergänzen."
Damit ist eigentlich alles gesagt.
Gepostet am 20.03.2018 um 13:24 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109453#post109453
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