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also die Geräte Vers.5.1 ohne gesicherte Fiskalaufzeichnung (digitale Signatur)

siehe Löwennews 3/2019

Zitat daraus:
Welche Risiken ergeben sich für Aufsteller, welche nicht die signierten digitalen Daten verwenden? (Anmerkung von mir, also die Lightversion benutzen.)
Über ihnen schwebt immer das Damokleschwert der Steuerschätzung.
Zitat Ende



Gepostet am 20.03.2018 um 08:03 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109440#post109440


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