Forum-Gewerberecht

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Hallo ins Forenland!

Ich hatte heute Besuch von der selbsternannten Designerin, die mir die Mitteilung der Vergabe einer Steuernummer aus April 2017 vorgelegt hat. Von "freiberuflich" oder ähnlichem war da nichts zu lesen.

Sie war davon ausgegangen, dass mit dieser Anmeldung beim Finanzamt alles geregelt sei, hat sich aber von mir auch davon überzeugen lassen, dass die Gewerbe-Anmeldung noch nachgeholt werden muss und die rückwirkende Anzeige über den Betriebsbeginn anstandslos erstattet.

Also: Alles ist gut!

Schade, dass unser "Datenaustausch" mit den Finanzbehörden kein wirklicher Austausch ist, sondern meistens nur in eine Richtung passiert. Sonst hätte es keiner Postwurfsendung bedurft, um die Dame auf ihre gewerberechtlichen Anzeigepflichten hinzuweisen.

Auch bei der Registrierung in diversen Onlineportalen als gewerbliche Anbieterin ist die Gewerbe-Anmeldung nicht verlangt worden...

Da merkt man mal wieder, wie wenig diese Empfangsbescheinigungen wirklich wert sind!



Gepostet am 19.03.2018 um 12:14 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109429#post109429


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