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Hallo!

Zunächst hoffe ich das ich hier in der richtigen Sparte dieses Thema eröffne!

Kurze und knappe Erklärung und die dazugehörige Frage.

Ich bin nun 25 Jahre alt. Habe vor kurzem einen Blödsinn begangen und habe in einem Kaufhaus das Preisettiket mit einem anderen vertauscht um ein Hemd günstiger zu erhalten. ( Wert beträgt 50 € Differenz ).

Nun handelt es sich rechtlich gesehen ja um Betrug. Ich hatte noch nie zuvor etwas mit der Polizei zu tun. Habe es vor Ort gleich gestanden und wollte auch gleich alle anfallenden Kosten zahlen was aber nicht möglich war vom Kaufhaus aus. Somit hab ich rechtlich gesehen nicht nur Reue sondern auch gleich Einsicht gezeigt und wollte kooperativ sein.

Nun meine Frage: ich habe ein Kleingewerbe geöffnet. Wird dieser Fall denn im Gewerbezentralregister eingetragen ? ( Kaufhausdetektiv sagte das aufgrund meiner Vorgeschichte bzw eben aufgrund fehlender Vorgeschichte das sicherlich wegen geringfügigkeit fallen gelassen wird nachdem ich alles gezahlt habe )
Und wenn ja was hat das für Folgen für mich ? Mein Kleingewerbe ist ebenfalls an einen Vertrieb gekoppelt. Wird mein Vertriebspartner in Kenntnis gesetzt?

Ich hoffe man kann mir hier helfen!



Gepostet am 16.03.2018 um 12:48 von:
Benutzer: Sera1992
Der Original-Beitrag :
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