Forum-Gewerberecht

» Friseur ohne Meistertitel im Reisegewerbe «

Moinsen,

ich pflichte @Maliklaus bei.

Wer die Betroffenen ins Gebet nimmt und ihnen klar macht, dass sie ihre Existenz auf Sand bauen, hat mitunter Erfolg. Wir machen Ihnen klar, dass jederzeit die Einleitung eines Owi-Verf. wg. unberechtigter Handwerksausübung droht (§ 117 Abs. 1 Nr. 1 HWO / § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e) SchwarzArbG). Bei mir hat ein Dachdecker mit RGK schnell die Meisterprüfung gemacht und das mit richtig guten Noten!

Wir geben eine Broschüre zum Meister-BaFög heraus. Die GroKo hat außerdem beschlossen das Ablegen der MP noch mehr zu fördern (ich habe es geschafft, den Koalitionsvertrag bis zur Hälfte zu lesen). Natürlich müssen die Ziele noch in Gesetze umgesetzt werden. Mit alledem lässt sich der eine oder die andere vielleicht doch bewegen, den Unsinn mit der RGK zu lassen. Ausgenommen natürlich Fälle, in denen das Handwerk wirklich nur im Reisegewerbe ausgeübt wird.

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 14.03.2018 um 09:29 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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