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» Herstellung und Verkauf von Windel-/Handtuchtorten = Design ?!? «

Hallo Andreas,

sehe das genau wie du, keinesfalls freiberuflich. Da ist für mich jede Näherin und Schneiderin mindestens genauso kreativ. In diesen Fällen wird ja meist sogar ohne Kundenwunsch gezeichnet, geschnitten und genäht und anschließend verkauft. Also eher noch dem Design zuzuordnen, als in deinem Fall. Trotzdem melden alle ein Gewerbe an.

Eventuell könnte man das ja als Argument nehmen. Wenn Kleidung, Taschen, Accessoires o.ä. selbst hergestellt bzw. genäht werden, ist hier eine Gewerbeanmeldung und sogar Eintragung als handwerksähnliche Tätigkeit bei der HWK vorzunehmen.

Zudem würde ich bei Designern unterstellen (ähnlich wie bei Bilder malenden Künstlern), dass die Kreationen ERST hergestellt werden und ANSCHLIESSEND findet sich ein Abnehmer dieses kunstvoll geschaffenen Stückes. Hier ist es aber ja genau andersrum - Kunde bestellt und Designerin arbeitet nach Kundenwunsch.

Für mich eine normale Auftragsarbeit, auch wenn es natürlich kreativ ist, ganz klar Gewerbe.

Hoffe das hilft  smile  



Gepostet am 13.03.2018 um 14:06 von:
Benutzer: BernshausenL
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