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» Friseur ohne Meistertitel im Reisegewerbe «
aus Rheinhessen,
m. E. müssen Sie die RGK schon erteilen und verweise dazu auf die Ausführungen der Kollegen in dieser [URL=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=2232&hilight=fri
seur+reisegewerbe]Diskussionsrunde[/URL] der m. E. die Problemstellung gut beschreibt.
Bei einer Ablehnung dürften Sie Probleme bekommen, falls der Antragsteller Widerspruch einlegt.
Sie sollten allerdings die in die RGK aufzunehmenden rechtlichen Hinweise nach der ReisegewVwV bei Ausübung handwerklicher Tätigkeiten im Reisegewerbe nicht vergessen.
Edit.: SteBa war schneller - genau den Hinweis für die RGK meinte ich.
Gepostet am 13.03.2018 um 11:40 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109356#post109356
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