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Handwerkliche Leistungen im Reisegewerbe sind grundsätzlich auch ohne Meistertitel zulässig und können daher nicht abgelehnt werden.

Wir nehmen jedoch immer folgenden Passus als Hinweis mit die Reisegewerbekarte auf:

Hinweis:
Eine Reisegewerbekarte berechtigt nicht zur Durchführung selbständiger handwerklicher Tätigkeiten im stehenden Gewerbe (z.B. zur Durchführung von Aufträgen nach vorheriger Bestellung durch den Kunden aufgrund von Zeitungsanzeigen, Postwurfsendungen, Telefonbucheintragungen o.Ä.), hierfür ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 13.03.2018 um 11:38 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109355#post109355


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