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Sorry das ich als Laie mich jetzt mal wieder hier einmische. Aber die Zitate aus dem BGB sind ja wohl nicht gerade korrekt. Sie beziehen sich ja wohl auf ganz andere Dinge.

Sie, Meike begeben sich damit auf das Niveau der Aufsteller, die sich auch drehen und winden nur um ihr Handeln zu rechtfertigen. Jeder Aufsteller könnte auch irgendwelche Paragraphen durchsehen, in einem zum Beispiel das Wort Spiel oder Geld finden und wenn dann der Rest des Textes zu seinem Denken paßt zitiert er es hier.
So werden Sie hier nie zu einer Einigung kommen.


Was ist denn zum Beispiel ein mit "Wahrscheinlichkeit zu erwartender Gewinn" bei einem Gerät das doch noch sehr viel mit Zufall zu tun hat?

Außerdem geht es in dem BGB doch um den zu ersetzenden Schaden. Heißt das dann das ein Aufsteller einem Kunden der im Risiko von 20 Cent auf 40 Cent verdrückt hat die 40 Cent ersetzen muß weil das ja ein zu errwartender Gewinn war????

Sorry, Meike, aber das ist in meinen Augen etwas zu weit hergeholt.
Nichts gegen Zitate aus dem BGB aber es muß schon irgendwie passen.

Das hier sind meiner Meinung nach alles nervige Haarspaltereien? Gleich sagt noch jemand, da ja Gewinn als positiver Erfolg definiert ist, das es schon positiv ist wenn er in einer Spielhalle nichts verliert. Also hat er dann ja schon gewonnen obwohl er nur nicht verloren hat. Niedlich, oder? Aber genau auf diesem Niveau wird hier geschrieben. Jeder sucht sich von irgendwo Text daher und bringt den hier zum besten.
Mal wird ein Gesetz zitiert, dann ein Richter oder der Duden. Scheint hier alles zu einem rhetorischen Wortspiel zu werden. Naja, dann hoffe ich mal was dazu beigetragen zu haben.

Nicht sauer sein, vielleicht habe ich ja auch nur wieder was nicht kapiert. Bin aber gerne bereit dazuzulernen.

Gruß
Rolf



Gepostet am 20.01.2007 um 16:48 von:
Benutzer: Der_Rolf
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