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@play-i

Ausgangspunkt der Diskussion war die Besteuerungsgrundlage für UHGs.

Seit wann gibt denn ein Automaten- oder Spielhallenbetreiber dafür einen Auslesestreifen ab?

Dass die Aufzeichnungs- und Auslesemöglichkeiten für GSG zu manipulieren sind und dass dies von einigen Betreibern getan wird, ist nun mal Fakt. - Aber das war auch nicht Ausgangspunkt der Diskussion.-

Die Spielbankabgabe beträgt 80 Prozent der Bruttospielerträge. Dies kann im Rahmen des Spielbankengesetzes, welches Länderhoheit ist im Einzelfall anders geregelt werden.

In NRW steht auch unter § 4 Abs 2 "Der Innenminister kann im Einvernehmen mit dem Finanzminister unter Berücksichtigung der öffentlichen Aufgaben und der Belange der Gesellschafter die Spielbankabgabe für eine bestimmte Zeit bis auf 65 % ermäßigen."

Wie Du siehst, handelt es sich um eine "Kann-Vorschrift".

Wie Du siehst, ist dies nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Aufgaben und der Belange der Gesellschafter zu prüfen.

Ich weiß nicht wie die Gesellschaftsanteile in Niedersachsen an den Spielbanken verteilt sind.
Ich kenne auch nicht die vertragliche Gestaltung in Niedersachsen, in wie weit das Land (nur über eine andere Haushaltsstelle) an den Gewinnen der Spielbanken partizipiert.


In NRW heißt es unter § 3 Spielbankgesetz, dass die Gesellschafter eines Unternehmens zum Betrieb einer Spielbank nur juristische Personen des öffentlichen Rechts oder solche juristischen Personen des privaten Rechts sein dürfen, deren Anteil ausschließlich juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehören.

Alles klar?


Also man sollte nur gleiches mit gleichem vergleichen. Da die Spielhallenbetreiber ja hauptsächlich Privatpersonen sind und keine juristischen Personen des öffentlichen Rechts an ihren Gewinnen partizipieren lassen müssen, sollten wir zum Ausgangsthema zurückkommen.


Gruß Meike



Gepostet am 20.01.2007 um 12:30 von:
Benutzer: Meike
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