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Hallo Meike,
Du magst Dich ja ganz gut mit der Ablastung vom VW T4 auskennen, nicht jedoch damit, was innerhalb der Spielbanken vorgeht.  Leider hast Du überhaupt keine Ahnung von der Besteuerungsgrundlage von staatl. Casinos, sonst würdest Du das nicht schreiben.   Bitte nenne mir [u]eine[/u] Spielbank in Deutschland, welche nach dem 6.5.2006  einer Spielbankabgabe von 80% unterliegt. 80% Spielbankabgabe plus 19% Umsatzsteuer bedeutet, dass Aus für jede Spielbank!   Hier in Niedersachen zahlen die Spielbanken nur 65% Spielbankabgaben und zwar seit dem Verkauf an die Österreicher und noch [u]vor[/u] der Einführung der Umsatzsteuer! Die zusätzliche finanzielle Belastung durch die Umsatzsteuer seit dem 06.05.2006 wird auf die 65% durch Erlass angerechnet. – Sie zahlen trotz Umsatzsteuer max. 65% - Hast Du jetzt noch Fragen??

Ich als Automatenaufsteller würde zu gerne 65% "Spielhallenabgabe" zahlen , wenn ich danach wie bei den Spielbanken, von jede andere Steuerart incl. Einkommensteuer freigestellt bin. Gerne gebe ich Dir noch weitere Details bekannt.   Ach so, Deine Kassenöffnung in Begleitung eines Finanzbeamten findet bei uns bundesweit schon seit 1997 statt und zwar in Form eines Auslesestreifens wo sämtliche gespeicherten Geldbewegungen wiedergegeben werden. Diese Art der Datensammlung gibt es innerhalb der Tischspiele im Casino nicht, daher ist der Mann vom FA ständige dabei! Bitte sag jetzt nicht, dass unsere Auslesestreifen manipulierbar sind, die sind genauso wenig zu manipulieren wie den Mann vom FA!   Und glaubst Du wirklich, dass ein Spielbankbetreiber 10% oder auch nur 5% des Spieleinsatzes abzüglich Fehlgeld als Spielbankabgabe plus 19% Umsatzsteuer bezahlen will?  

Gruß play-j



Gepostet am 20.01.2007 um 04:13 von:
Benutzer: play-j
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