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 Moin    Moin   von der D...

weil Du schriebst: "da bisher keine andere Gemeinde eine Anmeldung vorgenommen hat" bin ich davon ausgegangen, dass das fehlte. Unterrichtswesen fällt m. E. raus, weil es dann in den landesrechtlich geregelten Schulgesetz u.Ä. aufgenommen sein müsste. Wenn ich im Landmann/Rohmer § 14 Rd. Nr. 26 B nachschaue, zählt z. B. eine Heilpraktikerschule als gewerblich und das scheint doch sehr eng beieinander zu liegen. An diversen anderen Orten hier im Forum wurde das Thema mit der Gewinnerzielung schon behandelt. Einfach bei "Suchen" eingeben und dann kommen etliche Angebote. Immer bedenken Steuerrecht ungleich Gewerberecht.



Gepostet am 08.03.2018 um 10:43 von:
Benutzer: BE-DE
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