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 Moin    Moin   von der D...

zunächst einmal: ohne Hauptniederlassung kann keine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle angemeldet werden.
Eine Gewinnerzielungsabsicht alleine stellt ja nicht alle Kriterien dar, und ob die hier vorliegt, ist auch fraglich m. E. Liegt hier vielleicht auch eine Freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 6 GewO vor?
So schnell würden wir Unternehmen nicht von Amts wegen an- oder abmelden.



Gepostet am 08.03.2018 um 08:58 von:
Benutzer: BE-DE
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