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Hallo Zusammen!
Ich habe hier folgenden Fall:
Ich habe von einer GmbH eine vorsorgliche Gewerbeanmeldung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bekommen. In diesem Schreiben steht der Hinweis, dass die GmbH keine Absicht zur Gewinnerzielung hat.
Der Eintrag im Handelsregister in Bezug hierauf lautet auch, dass die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgt. Sie ist dabei selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Tätigkeitsbeschreibung lautet:
Fachseminar für Altenpflege (Ausbildung von Altenpflegern) und Durchführung von Weiterbildungen und Qualifizierungen im Bereich Gesundheit und Pflege.
Ich habe die GmbH dann als unselbständige Zweigstelle angemeldet.
Jetzt kam aber von der Gesellschaft der Hinweis die Anmeldung nochmal zu überprüfen, da bisher keine andere Gemeinde eine Anmeldung vorgenommen hat.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, wie die Voraussetzung der Gewinnerzielungsabsicht für das Vorliegen eines Gewerbes hier zutrifft und ob eine Gewerbe angemeldet werden muss.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße



Gepostet am 08.03.2018 um 08:39 von:
Benutzer: MartinaJoerißen
Der Original-Beitrag :
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