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@lingna

Geh nicht davon aus, wer was wie bekommen könnte, sondern nur nach der reinen Abgabengrundlage.

Will ein Spielhallenbetreiber wirklich 80 % seiner Bruttospielerträge abgeben und jede Kassenöffnung nur in Begleitung eines Finanzbeamten machen, wie es im Casino Vorschrift ist?

Ich denke, dass er mit der Vergnügungssteuer (abgesehen bei Flipper,Dart und richtigen UHG) besser weg kommt.

Übrigens gibt es bei der Polizei auch Beamte, die sich um die Steuer und Finanzen kümmern.

Und Dein Beispiel mit der KFz-Steuer hakt komplett.
Wenn Du einen VW T4 um 75 kg ablastest, dies enstpricht einem Sitzplatz, somit einen Sitzplatz im Fahrzeugbrief und -schein streichen lässt, erhälst Du eine neue Schlüsselnummer und bezahlst ca. 30 % weniger Steuern. Am Gewicht und Hubraum hat sich nichts geändert. Du kannst auch alle Deine Sitze drin lassen, aber musst einen für Taschen freilassen.

Gruß Meike



Gepostet am 19.01.2007 um 17:24 von:
Benutzer: Meike
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