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[quote][i]Original von KremserT[/i]
 Moin    Moin  


Für mich ergäbe sich damit der Leitsatz:

- Nicht jeder durch Satzung geregelte Wochenmarkt ist nach GewO festgesetzt.
- Festgesetzte Wochenmärkte bedürfen keiner Satzung. Eher kann der Betreiber Rahmenbedingungen festlegen (siehe § 70 Abs. 1 und 2 GewO). Ob dies nun Qualität einer Satzung hat, ist dem Betreiber überlassen.[/quote]

Vielen Dank!
Das passt zu meinen Erkenntnissen, dass einige (wenige) Städte/Gemeinden "nur" eine Marktordnung aufstellen, jedoch keine Marktsatzung...wobei hier die Marktordnung häufig ausführlicher ausfällt und Angelegenheiten regelt, die üblicherweise in den Marktsatzungen geregelt werden.



Gepostet am 02.03.2018 um 14:03 von:
Benutzer: LCoup
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109224#post109224


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