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Hallo zusammen,

bitte entschuldigt meine vielen rechtlichen Fragen in Bezug auf Wochenmärkte... ohne tatsächliche Anwendung in der Praxis sind rechtliche Angelegenheiten doch ziemlich ungreifbar und schwer zu durchblicken.

Meine Frage ist vermutlich recht simpel:

- Wird eine Marksatzung nur für festgesetzte Wochenmärkte aufgestellt? Manche Satzungen bleiben hier sehr wage und es fällt nicht direkt die Formulierung "festgesetzt nach GewO".

So besteht bspw. die Essener Satzung aus diesen drei Paragrapgen:

§ 1 Öffentliche Einrichtung
Die Essener Wochenmärkte werden als öffentliche Einrichtung geführt.
§ 2 Platz, Markttag und Verkaufszeit
(1) Die Wochenmärkte finden auf den hierfür bestimmten Plätzen zu den in der Anlage zu dieser Satzung
genannten Verkaufszeiten statt.
(2) Soweit in dringenden Fällen vorübergehend Markttag, Verkaufszeit oder Platz abweichend festgesetzt
werden, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Essen
vom 12. November 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 07. Juni 1996, außer Kraft.

Kann daraus abgeleitet werden, dass die Essener Wochenmärkte festgesetzt sind?

Danke für eure Hilfe!



Gepostet am 28.02.2018 um 14:51 von:
Benutzer: LCoup
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