Forum-Gewerberecht

» Alkoholausschank Wochenmärkte «

[quote][i]Original von Runge[/i]
Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich sehe jetzt nicht, warum das "Verabreichen" grundsätzlich verboten sein sollte. Die Marktfestsetzung umfasst ja ohnehin nur die Verkaufsstände.

Regina Runge[/quote]

nicht grundsätzlich verboten, aber im Rahmen der festgesetzten Wochenmarkt-"Veranstaltung" nicht davon erfasst und daher auch nicht privilegiert, also keine Marktprivilegien. Ich meinte damit auch ausschließlich Alkoholika, darum ging es ja im Kontext.

Wochenmarkt liegt hier eventuell vor (siehe Beitrag 6), aber Alkohol ist absolutes No-Go. Eine Gestattung - sofern noch notwendig nach einschlägigem Landesrecht - käme hier sicher nie in Betracht.



Gepostet am 28.02.2018 um 12:22 von:
Benutzer: KremserT
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109163#post109163


Beitrags-Print by Breuer76