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Hallo aus Bad Fallingbostel,
ich sehe jetzt nicht, warum das "Verabreichen" grundsätzlich verboten sein sollte. Die Marktfestsetzung umfasst ja ohnehin nur die Verkaufsstände.
Regina Runge
Gepostet am 28.02.2018 um 12:11 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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