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[quote][i]Original von LCoup[/i]
damit gehe ich mal davon aus, dass es sich bei den sogenannten Feierabendmärkte (auf denen u.a. Wochenmarkt-typische Stände vorzufinden sind, aber auch Imbisse + Alkoholausschank) um keine nach § 69 GewO festgesetzten Märkten handelt.[/quote]

Das kann man so nicht pauschal sagen. Ein Veranstalter, egal ob privat oder kommunal, entscheidet selbst, ob er seine Veranstaltung nach § 69 GewO festsetzen lassen möchte, oder nicht. Das bleibt jedem selbst überlassen. Mit der Festsetzung sind gewisse Vorteile verbunden (Marktprivilegien), allerdings sind auch einige Voraussetzungen mitzubringen. Nicht jede Veranstaltung kann daher auch eine Festsetzung nach § 69 GewO erhalten.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 28.02.2018 um 07:55 von:
Benutzer: SteBa
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