Forum-Gewerberecht

» Wieder Arbeitnehmer was mit Gewerbe? «

Ich habe auch eine Frage zum Thema "Ruhendes Gewerbe"    


Wie ist bei folgendem Sachverhalt zu verfahren:

Ein Eiscafé wurde vor Jahren angemeldet, wird aber seit einer langen Zeit nicht mehr betrieben. Augenscheinlich ist das Eiscafé geschlossen, die Räumlichkeiten sehen nicht nach einem Geschäft aus und auch nicht danach, dass das Café in naher Zukunft nochmals geöffnet werden wird.

1. Den Gewerbetreibenden Anhören?

2. Abmeldung von Amtswegen wenn von dem Recht der Äußerung kein Gebrauch gemacht wurde?

3. Sollte der Gewerbetreibende sagen, dass er bald wieder öffnet, den Zeitpunkt nicht genau bestimmen kann, auffordern es als ruhendes Gewerbe anzumelden (oder macht man da nichts und es wird nur als solches bezeichnet)?

 Danke   im Voraus



Gepostet am 27.02.2018 um 14:56 von:
Benutzer: SEberhagen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109139#post109139


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