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 Moin  

Ich sehe hier keine gewerbliche Tätigkeit, da ich davon ausgehe, dass er sich an die Betriebszeiten des Flugplatzes ausrichten muss, dem Flugplatzinhaber hörig ist, Arbeitsmaterialien maßgeblich vorhanden sind und vor Allem auch sicher seine Tätigkeit keinem anderen zur Verfügung stellen würde = Scheinselbstständigkeit.

Dabei ist es für mich ohne Belang, ob er Honorar bekommt oder nicht. Da steckt ja dennoch eine Einnahme dahinter. Anders würde es sich verhalten, wenn im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung ausgeschüttet wird.



Gepostet am 27.02.2018 um 09:26 von:
Benutzer: KremserT
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