Forum-Gewerberecht

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Klingt danach. Ich bin aber keine Fachfrau für Märkte, die macht hier ein anderer Kollege. Ich bin mehr im Reisegewerbe u.ä. zuhause.
Ob es sich bei diesen Feierabendmärkten wirklich um Wochenmärkte handelt, oder ob bei diesen nicht vielmehr einfach nur ein paar Food Trucks irgendwo stehen weiß ich nicht. Bei uns sind diese Feierabendmärkte noch nicht angekommen    
Ich frage mich aber auch, ob eine Festsetzung überhaupt erforderlich ist dafür bzw. was deren Nutzen sein sollte  Kopfkratz   Spontan sehe ich keinen, mag aber auch daran liegen, dass ich nicht so tief im "Marktrecht" stecke. Ausnahme von der Reisegewerbekartenpflicht, Ausnahme LÖG, das ist ja alles nicht unbedingt erforderlich  Weißnicht  



Gepostet am 27.02.2018 um 07:49 von:
Benutzer: VeSa
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