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[quote][i]Original von VeSa[/i]
Die Ausgangsfrage würde ich aber mit einem "gar nicht" beantworten wollen.[/quote]

Demnach wäre der Ausschank von Alkohol auf Wochenmärkten (abgesehen von "Selbstgebranntem") deiner Auslegung nach immer unzulässig?

Im Grunde stelle ich mir die Frage wegen der Etablierung von "Feierabendmärkten".
Diese sind ja im Grunde Wochenmärkte (vom Angebot her) ergänzt um Imbisse/Food-Trucks, die auch Alkohol (bspw. Bier) ausschenken.
Wenn auf festgesetzten Wochenmärkten nach § 67 GewO generell kein Alkoholausschank stattfinden darf, kann ein solcher Feierabendmarkt ja eigentlich nur ein nicht festgesetzter Markt sein?
(Und hier würde dann eine Erlaubnis nach § 2 GastG notwendig sein)



Gepostet am 26.02.2018 um 14:58 von:
Benutzer: LCoup
Der Original-Beitrag :
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