Forum-Gewerberecht

» Wegfall einer Tätigkeit «

Hallo Josefine,

in diesen Fällen fordere ich die Personen ganz normal auf, allerdings ohne Androhung OWi und gebührenfrei.

Im Normalfall trudelt dann auch irgendwann die Ummeldung ein. Diese dann einfach gebührenfrei bestätigen und das Register stimmt wieder  smile  

Wenn die Personen sich konsequent weigern (den Fall hatte ich tatsächlich noch nicht), können wir da wenig machen.

Eventuell könnte man wegen unerlaubter Handwerksausübung was machen. Wenn der Betroffene allerdings mitteilt, dass die Tätigkeit trotz Eintragung im Register nicht mehr ausgeübt wird, sehe ich auch da keine Möglichkeit  Weißnicht  

Da bindet einem der § 14 schon irgendwie die Hände...

Grüße



Gepostet am 26.02.2018 um 10:43 von:
Benutzer: BernshausenL
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