Forum-Gewerberecht

» Wegfall einer Tätigkeit «

Liebe Kollegen,

in meinem Fall erfolgte eine Löschung von Amts wegen bei der Handwerkskammer. Eine Abmeldung oder Ummeldung des Gewerbetreibenden liegt nicht vor. Eine Aufforderung zur Ummeldung gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 GewO ist m. E. nicht möglich.

Mich würde interessieren, wie Sie damit umgehen, wenn bekannt wird, dass eine der angemeldeten Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt wird.

Freundliche Grüße



Gepostet am 26.02.2018 um 09:41 von:
Benutzer: Josefine H.
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