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Dankeschön für die schnelle Antwort!

Rein theoretisch, eine Ausstellung festsetzen für Samstag 10-17 uhr und Sonntag 11-17 uhr und mit einer Auflage den Verkauf am Sonntag gem. § 4 Abs. 1 NFeiertagsG nicht zuzulassen.. wäre sowas möglich? wäre sowas notwendig?

Oder reicht die Festsetzung Sa+So 10-17Uhr als Ausstellung ohne weitere Auflagen?



Gepostet am 23.02.2018 um 09:58 von:
Benutzer: LoryGlory
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