Forum-Gewerberecht

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Die nachstehenden gewerblichen Bestimmungen (Privilegierungen) sind auf festgesetzten Veranstaltungen nicht anwendbar:

• Verpflichtung zur Einhaltung der allgem. Ladenschlusszeiten (§ 3 Ladenschlussgesetz findet auf Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkten keine Anwendung).
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↑ Ist das so ? Dann gäbe es ja garkein Problem.. ↑



Gepostet am 23.02.2018 um 09:23 von:
Benutzer: LoryGlory
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109091#post109091


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