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Hallo zusammen,
unter welchen Voraussetzungen kann der Ausschank von Alkohol auf (festgesetzten) Wochenmärkten genehmigt werden?
Nach § 67 GewO ist der Ausschank auf Wochenmärkten nicht erlaubt (abgesehen von selbstgewonnenen Erzeugnissen). Für Alkoholausschank ist damit auf Wochenmärkten eine gaststättenrechtliche Erlaubnis notwendig.
Muss dies nach § 2 GastG geschehen oder kommt eventuell auch eine Erlaubnis nach §12 GastG infrage?
Vielen Dank für Hinweise
LG
Gepostet am 19.02.2018 um 14:15 von:
Benutzer: LCoup
Der Original-Beitrag :
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