Forum-Gewerberecht

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Hallo MartinaJoerißen,

also vorab - Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gibt es [U]gewerberechtlich[/U] nicht. Die steuerrechtlichen Einstufungen sind für uns nicht relevant. Hatte da auch schon Differenzen mit dem Finanzamt, die da anderer Meinung waren. Aber da es beim Gewerberecht ausschließlich auf die ausgeübten Tätigkeiten ankommt ist die Rechtsform insoweit irrelevant.

Zu deinem speziellen Fall wäre zu klären, welche Tätigkeiten von der UG ausgeübt werden. Wenn diese (auch) gewerblich sind , muss ein Gewerbe angemeldet werden. Sollten ausschließlich freiberufliche Tätigkeiten ausgeübt werden, muss die UG nicht anmelden.

Vergleichbar mit den Rechtsanwälten, die auch Berufsbetreuer sind, s. hier: [url=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=11057&hilight=be
rufsbetreuer]Aktuelle Rechtsprechung BVerwG: Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht[/url]

Hoffe das hat es jetzt ganz gut zusammengefasst  Kopfkratz  



Gepostet am 15.02.2018 um 13:33 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109017#post109017


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