Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

   

stimme im Ergebnis @BE-DE zu.

Frage mich aber, ob das als Vermögensverwaltung bezeichnet werden kann.

In dem Fall gibt es
- kein Konkurrenzverhältnis,
- keine Beschäftigten,
- keine werbende Aktivität
- keine Außenwirkung der Tätigkeit.
Damit fehlt der "Tätigkeit" außer dem Gewinnstreben alles was sonst ein Gewerbe ausmacht.

   



Gepostet am 15.02.2018 um 08:39 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109001#post109001


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