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[quote][i]Original von Rooobert[/i]
Jeder Inhaber hat das Hausrecht, und kann sich seine Besucher auswählen.
Dies gilt leider nicht für die Bundesrepublik Deutschland, deshalb müssen wir nun als Ladenbetreiber, Vermieter usw tätig werden, und so gut es geht aussortieren.[/quote]

Diesen Beitrag verstehe ich nicht im Konsens.
Außerdem besteht ein extremer Zeitunterschied deiner Antwort zum Thema, welcher mir dunkel bleibt.



Gepostet am 12.02.2018 um 15:42 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108950#post108950


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