Forum-Gewerberecht

» Flüchtlinge und Asylanten. Probleme in Spielhallen «

Jeder Inhaber hat das Hausrecht, und kann sich seine Besucher auswählen.
Dies gilt leider nicht für die Bundesrepublik Deutschland, deshalb müssen wir nun als Ladenbetreiber, Vermieter usw tätig werden, und so gut es geht aussortieren.



Gepostet am 10.02.2018 um 20:08 von:
Benutzer: Rooobert
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108939#post108939


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