Forum-Gewerberecht
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Hallo,
keider konnte ich meinen Beitrag zum Thema Feierabendmärkte/Alkoholausschank auf Wochenmarkt nicht mehr editieren, daher hier in einem zweiten Thema:
Mich beschäftigt noch immer auf welcher gesetzlichen Grundlage sogenannte Feierabendmärkte stattfinden können. Mein Verständnis ist bisher:
1. Ist der Feierabendmarkt ein festgesetzter Wochenmarkt, ist er an die Gewerbeordnung gebunden. Danach richtet sich das Sortiment, Imbisse können auf kommunaler Ebene durch das erweiterte Sortiment zugelassen werden. Wollen diese Imbisse auch Alkohol ausschenken, brauchen sie eine Gaststättenerlaubnis. Mit dieser Gaststättenerlaubnis wäre der Ausschank von Alkohol auf einem festgesetzten Wochenmarkt rechtens? (Obwohl das den bestimmungen der GewO widerspricht?)
2. Würde man diesen Feierabendmarkt nicht festsetzen, wäre er nicht an die GewO gebunden? Damit wäre für den Veranstalter die Zulassung von Imbissen mit Alkoholausschank bei vorliegender Gaststättenerlaubnis recht unkompliziert?
Und da kommt mi noch eine Frage: Die Marktsatzungen beziehen sich auf alle stattfindenden Märkte oder nur auf die festgesetzten Märkte?
Welchen Vorteil bietet das festsetzen von Märkten außer der Durchführungspflicht (die man ja bestimmt auch vertraglich regeln könnte?)?
Freue mich auf Antworten!
Gepostet am 07.02.2018 um 09:46 von:
Benutzer: LCoup
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108882#post108882
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