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» Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht «

[quote][i]Original von walterf[/i]
[quote][i]Original von sunrise[/i]


Hallo Walter F.,

ich frage mich wie du überhaupt zu der Überlegung kommst, dass die Lightgeräte in einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden würden.
Diese Geräte sind zugelassen und wenn du deine regelmäßigen Ausdrucke lückenlos vorlegen kannst wird es da kein Problem geben.

Lightgeräte hat wohl fast jeder Aufsteller geordert. Nicht der fehlende Steuerstick wird da die Entscheidung bestimmen, sondern der Vorteil der fehlenden Spielerkarte und die damit verbundene Mehrfachbespielung ist ausschlaggebend für die hohe Orderzahl der Lightgeräte.

es grüßt sunrise[/quote]

Hallo sunrise,

ja, wie ich dazu komme?
Zu dieser Überlegung hat mich die 6.Verordnung zur Änderung der Spielverordnung verleitet.
Und hier §13 der geänderte Punkt 9a und da die Punkte a) bis e).
Treffen die alle auf die Lightversionen zu?

Gruß
w.[/quote]

Hallo Walter F.,

die Lightversionen haben nach meinem Wissen alle Vorgaben außer Finanzamtstick und Spielerkarte.
Damit ist doch § 13 a) bis e) eingehalten, oder steh ich da auf dem Schlauch?

[URL]https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D
%27bgbl114s1678.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl114s1678.pd
f%27%5D__1517938939185[/URL]

es grüßt sunrise



Gepostet am 06.02.2018 um 18:56 von:
Benutzer: sunrise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108873#post108873


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