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Guten Morgen,

hier treffen mal wieder Steuer- und Gewerberecht aufeinander! Das Finanzamt hat einen weiter gefassten Gewerbebegriff und definiert Gewerbe teilweise so, obwohl es keines ist.

Da es sich hier um 1 WoMo handelt und sicherlich kein hauptberufliches Einkommen erzielt wird, ist es m. M. nach aus gewerberechtlicher Sicht ein Bagatellfall und nicht anzumelden. Unabhängig davon muss sich der Gute mit dem Finanzamt einigen, wie er dieses (geringfügige) Einkommen anzuzeigen hat.

Gruß



Gepostet am 06.02.2018 um 07:16 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
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