Forum-Gewerberecht

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Mit einer Gaststättenerlaubnis dürfte damit ein Food-Truck o.Ä. auch Alkohol auf einem ganz regulär festgesetztem Wochenmarkt ausschenken?
Das "übertrifft" dann sozusagen die Bestimmungen von § 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO ?



Gepostet am 05.02.2018 um 13:45 von:
Benutzer: LCoup
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