Forum-Gewerberecht

» Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige «

Ja, das ist richtig. Aber bei der fehlenden Gewerbemeldung handelt es sich um eine Dauer-OWi. Die beginnt sozusagen ab Bescheid bzw. Rechtskraft (da gibt es unterschiedliche Meinungen) erneut.
Als Zeitraum darf man dann aber auch nur den seit dem letzten Bescheid nehmen, also nicht mehr ab Tätigkeitsbeginn.



Gepostet am 02.02.2018 um 09:14 von:
Benutzer: VeSa
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